Identifikationszentrum: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. August 2019, 19:46 Uhr
Ein Identifikationszentrum ist ein Teilterritorium eines größeren Territoriums, typischerweise eines Staates oder Bundesstaates, in dem Irregulär Eingereiste oder auch andere Ausländer, bei denen Klärungsbedarf bzgl. ihrer Identität besteht, auf ihre Identität geprüft werden.
Ein Identifikationszentrum ist räumlich vom Hauptterritorium getrennt, es kann von anderen, besonderen Teilterritorien, wie z.B. Ausreisezentren, getrennt sein, muss es aber nicht.
Es obliegt der landesspezifischen Freiheitlichen Grundordnung und/oder der jeweiligen Verfassung, die entsprechenden Details zu klären.
Identifikationszentrum und die Freiheitliche Grundordnung
Die Rechtssystematik der Freiheitliche Grundordnung unterteilt das Hoheitsgebiet, das Gesamtterritorium explizit in mehrere Teilterritorien, in denen jeweils z.T. andere Rechtsnormen gelten.
Solange die Identität nicht zweifelsfrei positiv und unabhängig von der entsprechenden Person und ihrer Familie und anderen Befangenen geklärt ist, bleibt der Aufenthalt im Identifikationszentrum bestehen; eine Ausreise in den Staat, aus dem die Einreise erfolgte, ist jederzeit möglich (solange kein Verdacht auf ein Verbrechen vorliegt).
Die Staatsbürger haben einen unmittelbaren Anspruch darauf, dass nur Menschen in das Hauptterritorium einreisen, deren Identität zweifelsfrei geklärt ist und die eine legitime Aufenthaltserlaubnis haben.
Siehe auch
- Aufenthaltserlaubnis
- Ausreisezentrum
- Freiheitliche Grundordnung
- Irreguläre Einreise
- Hauptterritorium