Weltzuständigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. August 2019, 07:24 Uhr
Weltzuständigkeit bezeichnet das Konzept der Zuständigkeit einer Behörde für die ganze Welt oder zumindest sehr großer Teile dieser, in der Praxis fast immer mit der wichtigen Einschränkung, dass zwar Leistungspflichten gegenüber der Behörde begründet werden (sollen), nicht aber eine korrespondierende Zwangsgewalt der Behörde oder anderer Behörden des Staates gegenüber den (potenziellen) Leistungsempfängern und / oder den Staaten, in denen diese leben; Letzteres steht im Gegensatz zur normalen Zuständigkeitskonzeption, die eine Zuständigkeit strikt an das Hoheitsterritorium sowie in einigen Sonderfällen an die Staatsbürgerschaft bindet.
Siehe auch
- Hoheitsterritorium
- Linksideologie
- Weltasylamt
- Weltsozialamt
- Zuständigkeit