Bürgerausschaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Bürgerausschaltung''' bezeichnet Konzepte oder Vorgehensweisen, die darauf abzielen, Staatsbürger oder Bürger generell bzgl. ihrer Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten zu beschränken oder im Extremfall komplett "auszuschalten".
 
Der Begriff '''Bürgerausschaltung''' bezeichnet Konzepte oder Vorgehensweisen, die darauf abzielen, Staatsbürger oder Bürger generell bzgl. ihrer Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten zu beschränken oder im Extremfall komplett "auszuschalten".
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Beispiele hierfür sind:
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* Entzug der Entscheidungsmacht von Eltern über ihre Kinder zugunsten von Staatsorganen / Funktionären
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* lange Amtsperioden
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* lange Mandatsperioden
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* Listenwahlen statt (komplexere) Personenwahlen
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* Mehrheitsbeschlüsse statt Einstimmigkeit
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* Schaffung neuer Staatsorgane oder Gremien, in denen der Einfluss von Bürgern geringer ist
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* [[Universalparlament|Universalparlamente]] statt Fachparlamente
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* Verrechtlichung (Verlagerung der Entscheidungsgewalt hin zu Gerichten)
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* Verweigerung des Kumulierens
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* Verweigerung des Panaschierens
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* Verweigerung von Staatsbürgerentscheiden
  
 
== Siehe auch ==
 
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* [[Amtszeitbeschränkung]]
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* Bürgerentscheid
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* Direkte Demokratie
 
* Gelenkte Demokratie
 
* Gelenkte Demokratie
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* kumulieren
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* Listenwahl
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* [[Mandatszeitbeschränkung]]
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* panaschieren
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* Personenwahl
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* Staatsbürgerentscheid

Aktuelle Version vom 9. Februar 2020, 13:58 Uhr

Der Begriff Bürgerausschaltung bezeichnet Konzepte oder Vorgehensweisen, die darauf abzielen, Staatsbürger oder Bürger generell bzgl. ihrer Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten zu beschränken oder im Extremfall komplett "auszuschalten".

Beispiele hierfür sind:

  • Entzug der Entscheidungsmacht von Eltern über ihre Kinder zugunsten von Staatsorganen / Funktionären
  • lange Amtsperioden
  • lange Mandatsperioden
  • Listenwahlen statt (komplexere) Personenwahlen
  • Mehrheitsbeschlüsse statt Einstimmigkeit
  • Schaffung neuer Staatsorgane oder Gremien, in denen der Einfluss von Bürgern geringer ist
  • Universalparlamente statt Fachparlamente
  • Verrechtlichung (Verlagerung der Entscheidungsgewalt hin zu Gerichten)
  • Verweigerung des Kumulierens
  • Verweigerung des Panaschierens
  • Verweigerung von Staatsbürgerentscheiden

Siehe auch