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Änderungen

Eskalierende Strafmaße

1.867 Bytes hinzugefügt, 17:49, 27. Jun. 2019
Beispiel für eine Umsetzung dieses Konzeptes
Straftaten, die länger oder schon sehr lange zurückliegen, sollen einen geringeren Einfluss habe; dies ist begründbar damit, dass die meisten Menschen sich im Laufe des Lebens zumindest ein Stück weit ändern können.
Diese Vorüberlegungen führen dazu, einen individuellen Strafmaßfaktor einzuführen, eine Zahl, die anhand der Verbrechenshistorie eines Verbrechers berechnet wird und die das Strafmaß für die aktuell zu richtende Straftat mit bestimmt und zwar durch Multiplikation des gesetzlichen Strafmaßes für Einmaltäterverbrechen mit eben dieser Zahl. Wäre also beispielsweise für ein Einmalverbrechen eine Haftstrafe von 50 Tagen vorgesehen, so würden daraus 120 Tage, wenn der Strafmaßfaktor 2,4 wäre (120 = 50 * 2,4).
Den Strafmaßfaktor könnte man aus der Summe der bisherigen Strafmaße (jeweils ohne den Strafmaßfaktor) berechnen, wobei man die weiter zurückliegenden Strafen mit einem Faktor heruntergewichten würde, z.B. Faktor 2 für 5 Jahre, Faktor 4 für 10 Jahre usw. Weitere Bedingungen wären, dass der Faktor 1 ergeben muss bei Einmaltäter, die nur für die aktuelle Straftat vor Gericht stehen, und 2, wenn jemand eine logische Mikrosekunde vorher gerade für eine gleiche Tat verurteilt worden wäre (diese Faktoren sind etwas willkürlich, sie müssen letztlich politisch bestimmt werden).
 
Wenn jemand also in der Vergangenheit folgende Straftaten begangen hat:
* aktuell: 150 Tage Haft
* vor 1 Jahr: 100 Tage Haft
* vor 2 Jahren: 50 Tage Haft
* vor 5 Jahren: 200 Tage Haft
 
dann ist die gewichtete Summe für die vergangenen Straftaten: 150 + 100 / (2^(1/5)) + 50 / (2^(2/5)) + 200 / (2^(5/5)) = 150 + 87 + 38 + 100 = 375 (gerundet)
 
Wäre diese Summe 300, also so hoch wie die aktuelle Straftat, dann müsste der Strafmaßfaktor 2 ergeben. Es muss also noch ein Normierungsfaktor eingeführt werden, der aus einer Summe von 300 2 macht, also 2/300. Dieser wird auf die tatsächliche Summe von 375 angewendet, damit ergibt sich für dieses Beispiel ein Strafmaßfaktor von 2,5 (375 * 2 / 300) und damit 2,5 * 150 Tage Haft = 375 Tage Haft.
== Siehe auch ==