Tributsteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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* Stationäres Banditentum | * Stationäres Banditentum | ||
* Tribut | * Tribut |
Aktuelle Version vom 27. Juli 2019, 21:57 Uhr
Eine Tributsteuer ist eine in der formalen Rechtsform einer Steuer gekleideter Tribut, d.h., eine erzwungene Zahlung, die nicht für legitime Zwecke verwendet wird, sondern von den Machthabern willkürlich verwendet wird, meist für eigene Zwecke.
Siehe auch
- Klientelsteuer
- "Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande" (Augustinus von Hippo)
- Parteienfinanzierung
- Stationäre Piraterie
- Stationäres Banditentum
- Tribut