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'''schwerwiegend bedroht''' ist ein neugeschaffener Fachbegriff, der einen Zustand der signifikanten Wahrscheinlichkeit bezeichnet, dass ein Mensch ohne ausreichenden Rechtsgrund und gegen den eigenen Willen (bzw. den der Erziehungsberechtigten) dauerhafte Schäden an Leib, längere Freiheitsberaubung oder sogar die Tötung erleiden wird.
Die Ursache kann hierbei natürlicher Art sein, z.B. eine Überschwemmung oder eine schwere Krankheit, sie kann ganz oder teilweise selbst verschuldet sein, z.B. eine Hungersnot, die Wahl unfähiger mit durch unzureichende Bevorratung enstanden ist, sie kann aber auch durch andere Personen oder bösartiger Politiker / VerbrecherOrganisationen verschuldet sein, z.B. die Verfolgung durch ein Regime. == Siehe auch ==* Asyl* Bürgerpflicht* Selbstzuständigkeit* Zuständigkeit