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schwerwiegend bedroht

207 Bytes hinzugefügt, 21:01, 13. Jul. 2019
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Die Ursache kann hierbei natürlicher Art sein, z.B. eine Überschwemmung oder eine schwere Krankheit, sie kann ganz oder teilweise selbst verschuldet sein, z.B. eine Hungersnot, die mit durch unzureichende Bevorratung enstanden ist, sie kann aber auch durch andere Personen oder Organisationen verschuldet sein, z.B. die Verfolgung durch ein Regime.
 
Eine legitimierte Strafverfolgung erfüllt nicht den Tatbestand der schwerwiegenden Bedrohung. Auch größere Strafen als andernorts führen nicht automatisch zur Einordnung einer Strafe als unlegitimiert.
== Siehe auch ==