Asymmetriebrechung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) |
Admin (Diskussion | Beiträge) (→Asymmetriebrechende Mechanismen und Rechtsnormen) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
== Asymmetriebrechende Mechanismen und Rechtsnormen == | == Asymmetriebrechende Mechanismen und Rechtsnormen == | ||
− | * | + | * [[Amtszeitbeschränkung]] |
* Informationspflichten staatlicher Organe, Organisationen und Stellen | * Informationspflichten staatlicher Organe, Organisationen und Stellen | ||
* Kumulieren: Die Wahlbürger können genauer bestimmen, wer gewählt werden soll | * Kumulieren: Die Wahlbürger können genauer bestimmen, wer gewählt werden soll | ||
+ | * [[Mandatszeitbeschränkung]] | ||
* Panaschieren: Die Wahlbürger können selbst bestimmen, wer genau gewählt werden soll und wer nicht | * Panaschieren: Die Wahlbürger können selbst bestimmen, wer genau gewählt werden soll und wer nicht | ||
Version vom 30. Juli 2019, 21:03 Uhr
Asymmetriebrechung ist ein Begriff, der an den Begriff der Symmetriebrechung in der Physik angelehnt ist, inhaltlich aber eine ganz andere Bedeutung hat: Die Verhinderung oder Einschränkung von Machtmissbrauch und / oder Einflussmissbrauch gegen die Grundwerte und Grundprinzipien der Freiheitlichen Grundordnung durch geeignete Rechtsnormen.
Asymmetriebrechende Mechanismen und Rechtsnormen
- Amtszeitbeschränkung
- Informationspflichten staatlicher Organe, Organisationen und Stellen
- Kumulieren: Die Wahlbürger können genauer bestimmen, wer gewählt werden soll
- Mandatszeitbeschränkung
- Panaschieren: Die Wahlbürger können selbst bestimmen, wer genau gewählt werden soll und wer nicht
Siehe auch
- Machtgier
- Machtkonzentration