Bürgerausschaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. Februar 2020, 13:58 Uhr
Der Begriff Bürgerausschaltung bezeichnet Konzepte oder Vorgehensweisen, die darauf abzielen, Staatsbürger oder Bürger generell bzgl. ihrer Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten zu beschränken oder im Extremfall komplett "auszuschalten".
Beispiele hierfür sind:
- Entzug der Entscheidungsmacht von Eltern über ihre Kinder zugunsten von Staatsorganen / Funktionären
- lange Amtsperioden
- lange Mandatsperioden
- Listenwahlen statt (komplexere) Personenwahlen
- Mehrheitsbeschlüsse statt Einstimmigkeit
- Schaffung neuer Staatsorgane oder Gremien, in denen der Einfluss von Bürgern geringer ist
- Universalparlamente statt Fachparlamente
- Verrechtlichung (Verlagerung der Entscheidungsgewalt hin zu Gerichten)
- Verweigerung des Kumulierens
- Verweigerung des Panaschierens
- Verweigerung von Staatsbürgerentscheiden
Siehe auch
- Amtszeitbeschränkung
- Bürgerentscheid
- Direkte Demokratie
- Gelenkte Demokratie
- kumulieren
- Listenwahl
- Mandatszeitbeschränkung
- panaschieren
- Personenwahl
- Staatsbürgerentscheid