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Jeder Staatsbürger hat einen rechtlich unmittelbaren Anspruch darauf, dass alle staatlichen Organe ihre Zuständigkeit jederzeit vollständig einhalten.
Das Festlegen der Zuständigkeit ist ausschließlich durch ein höherrangiges, staatliches Organ , welches die entsprechende Kompetenz hat (die sogenannte Kompetenzkompetenz, eine spezielle Variante der Zuständigkeit) bei strikter Einhaltung der Rechtsordnung möglich; die sogenannte Kompetenzkompetenz; eine Selbstausweitung der Zuständigkeit ist in allen Fällen vollständig ausgeschlossen.
== Siehe auch ==