Bürgerausschaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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* lange Mandatsperioden
 
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* Listenwahlen statt (komplexere) Personenwahlen
 
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* Mehrheitsbeschlüsse statt Einstimmigkeit
 
* Schaffung neuer Staatsorgane oder Gremien, in denen der Einfluss von Bürgern geringer ist
 
* Schaffung neuer Staatsorgane oder Gremien, in denen der Einfluss von Bürgern geringer ist
 
* [[Universalparlament|Universalparlamente]] statt Fachparlamente
 
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* Verrechtlichung (Verlagerung der Entscheidungsgewalt hin zu Gerichten)
 
* Verweigerung des Kumulierens
 
* Verweigerung des Kumulierens
 
* Verweigerung des Panaschierens
 
* Verweigerung des Panaschierens

Version vom 9. Februar 2020, 13:54 Uhr

Der Begriff Bürgerausschaltung bezeichnet Konzepte oder Vorgehensweisen, die darauf abzielen, Staatsbürger oder Bürger generell bzgl. ihrer Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten zu beschränken oder im Extremfall komplett "auszuschalten".

Beispiele hierfür sind:

  • lange Amtsperioden
  • lange Mandatsperioden
  • Listenwahlen statt (komplexere) Personenwahlen
  • Mehrheitsbeschlüsse statt Einstimmigkeit
  • Schaffung neuer Staatsorgane oder Gremien, in denen der Einfluss von Bürgern geringer ist
  • Universalparlamente statt Fachparlamente
  • Verrechtlichung (Verlagerung der Entscheidungsgewalt hin zu Gerichten)
  • Verweigerung des Kumulierens
  • Verweigerung des Panaschierens
  • Verweigerung von Staatsbürgerentscheiden

Siehe auch