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Kohlenstoffdioxidsteuer

Version vom 8. Juli 2019, 21:16 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Energiesteuer als de facto Kohlenstoffdioxidsteuer)

Eine Kohlenstoffdioxidsteuer ist eine Sündensteuer, eine Untervariante der Lenkungssteuern, die die Emission von Kohlenstoffdioxid besteuert oder, ersatzweise, die Erzeugung oder den Import von Stoffen (z.B. Erdöl), die zur einer solchen Emission führen könnten.

Energiesteuer als de facto Kohlenstoffdioxidsteuer

Eine Energiesteuer für zur Verbrennung bestimmten Kohlenwasserstoffe (Erdgas, Benzin, Diesel, Kerosin etc.) ist de facto auch eine Kohlendstoffdioxidsteuer.

In Deutschland werden auf diese Weise beispielsweise ca. 328 Euro pro Tonne CO2-Emission an Steuern bezahlt, wenn der Brennstoff Benzin ist, ein Wert, der um ein Vielfaches über den sonst üblichen Preisen / Kosten für CO2-Emissionsrechte (ca. 25 Euro pro Tonne) liegt (Anm.: In Verletzung der Steuersystematik wird auf die Energiesteuer noch die Mehrwertsteuer erhoben, daher wird die Gesamtsumme als Energiesteuer berücksichtigt).

Würden die aus Gerechtigkeitsgründen unlegitimierbaren Energiesteuern gelöscht werden und nur eine Kohlenstoffdioxidsteuer in Höhe der aktuellen Preise für CO2-Emissionsrechte erhoben und des weiteren die Steuersystemstik eingehalten, die keine Steuern auf Steuern erlaubt,würden - trotz neuer Kohlenstoffdioxidsteuer - aus einem Benzinpreis von 1,399 Euro pro Liter Benzin nur 0,679 Euro pro Liter.

Siehe auch

  • Bürgerausplünderung
  • Energiesteuer
  • Energiesteuergesetz (EnergieStG)
  • Lenkungssteuer
  • Steuerhölle
  • Sündensteuer
  • Überplünderung