Pflichten von Schwerwiegend Bedrohten
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Pflichten von Schwerwiegend Bedrohten sind Pflichten, die Schwerwiegend Bedrohte zusätzlich zu ihren Bürgerpflichten und Lebenspflichten haben.
Dies sind generell insbesondere:
- umfassende und wahrheitsgemäße Angaben gegenüber den Behörden zu machen, außer dieses Behörden sind es, von denen die Gefahr ausgeht
- eigene Mittel für den Lebensunterhalt und Unterbringung aufzuwenden (soweit möglich) und solche zu erarbeiten; sie können dafür Ersatz zzgl. Schadenersatz von den Verursachern der Bedrohung verlangen, insofern die Bedrohung von Menschen maßgeblich verursacht wird
- detailliert und sorgfältig zu analysieren, warum sie schwerwiegend bedroht sind
- mit hohem Einsatz, bis zum Einsatz des eigenen Lebens als (Befreiungs-)Soldat o.ä., daran mitzuwirken, dass der Grund für die Schwerwiegende Bedrohung beendet wird
Ist die Bedrohung so intensiv, dass als einzige Möglichkeit, die Bedrohung signifikant zu mindern, das Verlassen des entsprechenden (Teil-)Territoriums ist, so umfassen diese Pflichten folgende weitere:
- ist in dem Staat, in dem diese Bedrohung auftritt, eine Region vorhanden, in dem dies nicht der Fall ist, so müssen sie sich dorthin begeben; falls dies nur via Transit durch einen anderen Staat möglich ist, müssen sie diesen Weg nehmen und nicht im Transitstaat verbleiben
- ansonsten müssen sie sich in den Nachbarstaat begeben, der am nächsten gelegen ist, außer dieser ist ebenfalls eine Ursache von Schwerwiegender Bedrohung; im letzteren Fall müssen sie einen entsprechend weiter entfernten Staat aufsuchen
- sobald sie einen Staat erreicht haben, in dem sie nicht mehr Schwerwiegend Bedroht sind, müssen sie sich unter Angabe aller notwendigen Informationen bei den dortigen Behörden melden; dieser Staat ist für sie zuständig, sie sind an in diesem Refugienten (zunächst Bewerber für einen Refugientenstatus). Eine Weiterreise kann von diesem Aufnahmestaat gestattet werden, es gibt aber keine Einreiseerlaubnispflicht seitens anderer Staaten.
Die Bewegung durch den Raum, in dem eine Schwerwiegende Bedrohung herrscht, ist eine Flucht; alles andere ist eine Reise.
Siehe auch
- Bürgerpflicht
- Flucht
- Lebenspflicht
- Pflichten von Refugienten
- Refugient
- Reziprozität
- Schwerwiegend Bedrohte
- Selbstverantwortung
- Selbstzuständigkeit