Bürgerausschaltung
Version vom 9. Februar 2020, 13:54 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Der Begriff Bürgerausschaltung bezeichnet Konzepte oder Vorgehensweisen, die darauf abzielen, Staatsbürger oder Bürger generell bzgl. ihrer Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten zu beschränken oder im Extremfall komplett "auszuschalten".
Beispiele hierfür sind:
- lange Amtsperioden
- lange Mandatsperioden
- Listenwahlen statt (komplexere) Personenwahlen
- Mehrheitsbeschlüsse statt Einstimmigkeit
- Schaffung neuer Staatsorgane oder Gremien, in denen der Einfluss von Bürgern geringer ist
- Universalparlamente statt Fachparlamente
- Verrechtlichung (Verlagerung der Entscheidungsgewalt hin zu Gerichten)
- Verweigerung des Kumulierens
- Verweigerung des Panaschierens
- Verweigerung von Staatsbürgerentscheiden
Siehe auch
- Amtszeitbeschränkung
- Bürgerentscheid
- Direkte Demokratie
- Gelenkte Demokratie
- Mandatszeitbeschränkung
- Staatsbürgerentscheid