Eskalierende Strafmaße
Eskalierende Strafmaße ist das Konzept, die Strafmaße für Verbrechen umso höher festzulegen, je mehr und je schwerwiegendere Verbrechen bereits begangen wurden.
Die Hauptbegründungen hierfür sind, dass einerseits die Abschreckungswirkung erhöht wird und dadurch weniger Straftaten begangen werden und andererseits die Bürger durch die bei schwereren Verbrechen längeren Haftstrafen länger vor Straftätern geschützt sind.
Indirekt analoge Wirkung durch andere Grundprinzipien der Strafmaßbestimmung
Die meisten Rechtsordnungen enthalten bereits eine Reihe von Regeln, die im Ergebnis bewirken, dass Mehrfachtäter häufig höhere Strafmaße erhalten.
Die Auswirkungen sind jedoch meist eher moderat und daher nicht vergleichbar mit dem Konzept der Eskalierenden Strafmaße.
Beispiel für eine Umsetzung dieses Konzeptes
Das Grundkonzept kann auf sehr unterschiedliche Weise umgesetzt werden. Einige dieser Umsetzungen verletzen aber übergeordnete Grundprinzipien, insbesondere das Grundprinzip der Verhältnismäßigkeit (siehe dazu auch Three-strikes-law) sowie das Grundprinzip, dass man für eine Tat nur einmal bestraft werden darf.
In diesem Abschnitt soll daher ein Beispiel für ein entsprechendes Regelwerk skizziert werden, welches im Einklang mit allen Grundwerten und Grundprinzipien der Freiheitlichen Grundordnung steht:
Die normalen, in den Strafgesetzen formulierten Strafmaße, sind für Einmaltäter ausgelegt: Wer einmal im Leben eine entsprechende Straftat begeht, soll mit dem festgelegten Strafmaß bestraft werden.
Wer aber mehr als eine Straftat begeht, demonstriert damit, dass er / sie sich von den Strafmaßen nicht abschrecken lässt. Für diese Täter sind daher offensichtlich höhere Strafmaße notwendig, um sie zu rechtsordnungskonformen Verhalten zu veranlassen und die Bürger genügend vor ihnen zu schützen. Im Prinzip müssen die Strafmaße so hoch sein, dass auch von Mehrfachtätern im statistischen Mittel keine größere Verbrechensintensität ausgeht, als von den am wenigsten Verbrechen begehenden Teil der Bevölkerung; dies ist im Detail schwierig zu erreichen, aber im Kern ist dies der numerische Maßstab.
Straftaten, die länger oder schon sehr lange zurückliegen, sollen einen geringeren Einfluss habe; dies ist begründbar damit, dass die meisten Menschen sich im Laufe des Lebens zumindest ein Stück weit ändern können.
Siehe auch
- Intensivtäter
- Strafzumessung (der Fachbegriff im Deutschen Recht für die Festlegung eines Strafmaßes)
- Three-strikes-law