sozialräudig
sozialräudig ist ein neu geschaffener Begriff, der aus dem Wort "sozial" (im Sinne von der Interaktion zwischen mindestens zwei Menschen betreffend) und "räudig" (die Krankheit Räude habend) gebildet wurde.
Er bezeichnet ein grob und massiv Menschen-schadendes und/oder -verletzendes Verhalten; die Verletzung kann hierbei auch psychischer Art oder eine grobe Ehrverletzung sein.
Viele Verbrechen sind sozialräudig, aber nicht alle; die betroffenen Personen müssen dabei in besonderem Maße als Person bzw. als Mensch betroffen sein. Ein normaler Autodiebstahl beispielsweise erfüllt dieses Kriterium fast nie, da es sich hierbei um ein eher rein ökonomisches Delikt handelt, welches sich nicht direkt gegen die Person des Eigentümers richtet; ein vorsätzliches Zerkratzen eines Autos dagegen richtet sich nur gegen die Person des Eigentümers.
Beispiele für sozialräudiges Verhalten sind:
- Folter
- grundlose Beleidigung
- grundlose Herabsetzung
- Mord
- Nichtachtung / Ignorieren in schweren Fällen
- Vergewaltigung
- vorsätzliche Verletzung
Siehe auch
- asozial
- Clanverbrechen
- Machtmissbrauch
- Räude
- unsozial
- Willkür
- Willkür des Stärkeren