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→Festlegung der Zuständigkeit
== Festlegung der Zuständigkeit ==
Das Festlegen der Zuständigkeit ist ausschließlich durch ein höherrangiges, staatliches Organ, welches die entsprechende Kompetenz hat (die sogenannte Kompetenz-Kompetenz, eine spezielle Variante der Zuständigkeit) bei strikter Einhaltung der Rechtsordnung möglich; eine Selbstausweitung der Zuständigkeit durch das betroffene staatliche Organ ist in allen Fällen vollständig ausgeschlossen.
== Siehe auch ==