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Eine '''Kohlenstoffdioxidsteuer''' ist eine [[Sündensteuer]], eine Untervariante der [[Lenkungssteuer|Lenkungssteuern]], die die Emission von Kohlenstoffdioxid besteuert oder, ersatzweise, die Erzeugung oder den Import von Stoffen (z.B. Erdöl), die zur einer solchen Emission führen könnten.
== Energiesteuer als de facto Kohlenstoffdioxidsteuer ==
Eine Energiesteuer für zur Verbrennung bestimmten Kohlenwasserstoffe (Erdgas, Benzin, Diesel, Kerosin etc.) ist de facto auch eine KohlendstoffdioxidsteuerKohlenstoffdioxidsteuer.
In Deutschland werden auf diese Weise beispielsweise ca. 328 Euro pro Tonne CO<sub>2</sub>-Emission an Steuern bezahlt, wenn der Brennstoff Benzin ist, ein Wert, der um ein Vielfaches über den sonst üblichen Preisen / Kosten für CO<sub>2</sub>-Emissionsrechte (ca. 25 Euro pro Tonne) liegt (Anm.: In Verletzung der Steuersystematik wird auf die Energiesteuer noch die Mehrwertsteuer erhoben, daher wird die Gesamtsumme als Energiesteuer berücksichtigt).
== Legitimierbarkeit einer Kohlenstoffdioxidsteuer ==
== Siehe auch ==
* Energiesteuer
* Energiesteuergesetz (EnergieStG)
* [[Kohlenstoffdioxidkompensationsgebühr]]
* [[Lenkungssteuer]]
* Steuerhölle
* [[Sündensteuer]]
* Überplünderung